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AGB

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hardware der

EMU Metering GmbH
Friemarer Strasse 38
99867 Gotha

Gotha, 1. Januar 2022

1.    GELTUNG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte. Die AGB sind damit Bestandteil aller Verträge, die EMU Metering GmbH (nachfolgend „EMU Metering“ genannt) mit dem Kunden über die von ihr angebotene Lieferung oder Leistung abschliesst. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die EMU Metering ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
EMU Metering behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes geltende Version dieser AGB, abrufbar unter www.emu-metering.de.

2.    AUSSTELLUNG DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN IM ONLINESHOP
Die Ausstellung und Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Lieferadresse in Deutschland. Eine abweichende Rechnungsadresse ist möglich. Da EMU Metering eine rechtlich eigenständige Vertriebsgesellschaft ist, können Kunden mit Lieferadresse in der Schweiz oder Liechtenstein ausschliesslich über die Webseite www.emuag.ch bestellen. Für deren Nutzung gelten gesonderte Bedingungen.
Es wird durch EMU Metering keine Umsatzsteuerrückerstattung für durch den Kunden selbständig in Drittländer verbrachte Waren angeboten.
Die Ausstellungen und Beschreibungen gelten, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Lagerbestand ausreicht.

3.    VERTRAGSABSCHLUSS ÜBER DEN ONLINESHOP
Durch das Absenden einer Bestellung über den Warenkorb des Onlineshops richtet der Kunde ein Angebot zum Kauf des Inhalts des Warenkorbs an die EMU Metering und stimmt gleichzeitig diesen AGB's zu. Der Eingang der Bestellung wird mit einer automatischen E-Mail von EMU Metering an den Kunden bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang und die weitere Bearbeitung des Angebots durch die EMU Metering.
Der Vertrag zwischen EMU Metering und dem Kunden kommt mit der Versandbestätigung der Ware zustande. Sollte im Ausnahmefall keine Versandbestätigung zugehen, kommt der Vertrag spätestens mit dem Zugang der Ware beim Kunden zustande. Wird Ware aus einem Bestellvorgang des Kunden getrennt versandt, kommt mit jeder Versandbestätigung - respektive mit dem jeweiligen Zugang der einzelnen Ware - ein Kaufvertrag zwischen der EMU Metering und dem Kunden zustande. Die EMU Metering ist zu Teillieferungen berechtigt es sei denn, diese stellen eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden dar.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden abzuklären, ob die Spezifikationen der EMU-Produkte seinen Anforderungen entsprechen. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass ihm die wesentlichen Funktionsmerkmale und Bedingungen der EMU-Produkte bekannt sind und er diese akzeptiert. Der Kunde bestätigt dass er die Möglichkeit gehabt hat, sich nach seinen Bedürfnissen eine Referenzinstallation anzuschauen und sich dort über die EMU-Produkte zu informieren. Schadenersatzansprüche aufgrund nicht erreichter Spezifikationen oder Funktionsmerkmalen werden ausdrücklich wegbedungen.
Ungeachtet des Widerrufsrechts nach Ziffer 5 kann der Kunde seine Bestellung für ein Produkt vor Zusendung der zugehörigen Versandbestätigung jederzeit kostenfrei stornieren.
Bestellungen in nicht üblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

4.    VERTRAGSABSCHLUSS ÜBER GESCHÄFTSPROZESSE AUSSERHALB DES ONLINESHOPS
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit.
Durch eine Anfrage oder eine Bestellung per Telefon, Telefax, E-Mail oder per Brief bezeugt der Kunde die Absicht zum Kauf der angefragten Produkte an die EMU Metering. Diese wird von EMU Metering an den Kunden mittels einem Angebot resp. einer Auftragsbestätigung anerkannt. Angebote der EMU Metering sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot wurde schriftlich als bindend bezeichnet. Ein rechtlich bindender Kaufvertrag kommt nur durch eine Auftragsbestätigung in Textform (schriftlich oder per E-Mail) der EMU Metering zustande. Sie kann die schriftliche Bestätigung mündlicher Erklärungen des Kunden verlangen.
Ein Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der EMU Metering. Ohne Einwilligung der EMU Metering darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche von EMU Metering als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Dies kann vor allem bei durch EMU Metering zu erbringenden Dienstleistungen der Fall sein.
Verlangt der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen die in Angebot oder Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ein Angebot wird akzeptiert indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt.

5.    WIDERRUF | RÜCKGABERECHT
5.1    Widerruf einer Bestellung | Rückgaberecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter - der nicht der Beförderer ist - die Waren bzw. die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken in Besitz genommen haben bzw. hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die
EMU Metering GmbH
Friemarer Str. 38
D-99867 Gotha
hello(at)emu-metering.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihm die EMU Metering unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5.2    Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft hat die EMU Metering ihm alle Zahlungen, die sie von ihm für diesen Geschäftsfall erhalten hat - ausschließlich der Lieferkosten - unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die EMU Metering dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die EMU Metering kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden - je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtete, an die EMU Metering zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die Kosten der Rücksendung der Waren gehen zu Lasten des Rücksenders.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


6.    TERMINE UND FRISTEN
6.1    Liefertermine
Mit der Bestell- resp. Auftragsbestätigung wird dem Kunden ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit dem Kunden Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart. Die EMU Metering legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit stellen daher keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, ausser wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist.
Bei schriftlichen oder mündlichen Bestellungen des Kunden gilt ein von EMU Metering mündlich oder in der Auftragsbestätigung vereinbarter Liefertermin.
Die EMU Metering ist berechtigt, Teilleistungen / Teillieferungen zu erbringen.
Der Eintritt eines etwaigen Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich ist.

6.2    Zeitpunkt der Lieferung
Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich es sei denn, sie sind von der der EMU Metering schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Die EMU Metering ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. EMU-Software wird gemäss separater Vereinbarung geliefert.

6.3    Terminabsage infolge wichtiger Gründe
Aus Gründen höherer Gewalt wie z.B. Unfällen und Krankheit oder Flugverspätungen, Naturereignissen, Aufruhr, Epidemien, erheblichen Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Arbeitskonflikten, verspäteten oder fehlerhaften Zulieferungen sowie behördlichen Massnahmen und Anordnungen - welche die Vertragserfüllung für die EMU Metering unzumutbar machen - hat die EMU Metering das Recht, Termine abzusagen. Es werden dann lediglich die erbrachten Leistungen verrechnet. Sämtliche nicht erbrachten Leistungen werden von der EMU Metering nicht in Rechnung gestellt.

6.4    Terminabsage durch Kunde / Stornierungskosten
Verbindlich vereinbarte Termine für eine vereinbarte Dienstleistung können seitens des Kunden per Post, Fax oder per E-Mail bis zu 14 Tage vor dem geplanten Termin ohne Kostenfolge storniert werden.
Bei einer späteren Stornierung werden folgende Stornierungskosten fällig:
•    13- 4 Tagen vor dem vereinbarten Termin    60% der vereinbarten Vergütung
•    3 – 0 Tagen vor dem vereinbarten Termin    80% der vereinbarten Vergütung
Bereits gebucht und nicht mehr stornierbare Auslagen wie Flüge, Hotels etc. werden zu 100% in Rechnung gestellt.

6.5    Fristen
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Ebenfalls um den Zeitraum in dem die EMU Metering durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und von der EMU Metering nicht zu vertretende Betriebsstörungen. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde eine von ihm geschuldete Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine für die Durchführung des Vertrages wesentliche Information nicht zur Verfügung stellt, der EMU Metering den zur Vertragsdurchführung erforderlichen Zugang zu eigenen Einrichtungen nicht verschafft, eine von der EMU Metering zur Vertragsdurchführung benötigte Beistellung nicht liefert oder eigene Mitarbeiter nicht in zumutbarem Umfang zur Verfügung stellt.
Vereinbaren die Vertragsparteien nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen - die sich auf vereinbarte Fristen auswirken - so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
Eine der EMU gesetzte Nachfrist muss angemessen sein. Eine Nachfrist von weniger als zwei Wochen gilt nur, sofern sie von EMU Metering schriftlich akzeptiert worden ist.

6.6    Verzug des Kunden
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist die EMU Metering berechtigt, 50% des vereinbarten Preises ohne Abzüge als pauschalierten Mindestschadensersatz zu fordern sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von EMU Metering bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

7.    LIEFERUNG, VERSAND
Bei Produkten und Dienstleistungen von EMU Metering – bestellt über den Onlineshop - stehen dem Kunden sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop vermerkt sind. Bei Bestellprozessen ausserhalb des Onlineshops gelten die sonst branchenüblichen geschäftlichen Gepflogenheiten.
Die Lieferadresse des Kunden muss in Deutschland liegen und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der Kunde die allfälligen Zusatzkosten.
Paketware wird stets ausschliesslich bis an die Haustüre geliefert. Bei Speditionsware erfolgt die Lieferung an die Rampe. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt.
Nimmt der Kunde die bestellte Ware am Liefertermin nicht entgegen, obwohl der Liefertermin vereinbart oder mit angemessener Frist angekündigt wurde oder ist die Lieferung nicht möglich, weil die Ware nicht durch die Zugänge passt, trägt der Kunde die Kosten der erfolglosen Lieferung.

8.    PRODUKTABBILDUNGEN UND PREISE
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Nettopreise dar. Sämtliche weiteren Abgaben (insb. Umsatzsteuer) werden separat ausgewiesen. Etwa bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen, wie beispielsweise Montage, Entsorgung, etc. werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.
Trotz grösster Bemühungen und Kontrolle kann es vorkommen, dass Preise einzelner Produkte versehentlich falsch ausgestellt wurden. EMU Metering prüft die im Onlineshop ausgezeichneten Preise in regelmässigen Abständen. Sollte sich bei dieser Kontrolle ein Fehler in der Preisausstellung herausstellen und sollte der tatsächliche Kaufpreis über dem ausgewiesenen Kaufpreis im Onlineshop liegen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Sofern der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht zustande gekommen ist kann der Kunde entscheiden, ob er die Bestellung zu dem richtigen Kaufpreis aufrechterhalten möchte oder die Bestellung stornieren will.
Der Kunde wird darauf hingewiesen dass aufgrund der Masse und Geschwindigkeit, mit der Bestellungen bearbeitet werden, nicht ausgeschlossen werden kann dass fehlerhafte Preisangaben erst nach Zustandekommen des Vertrages - also nach Zugang einer Versandbestätigung bzw. nach Auslieferung der Ware - entdeckt werden. Für solche Fälle bleibt EMU Metering uneingeschränkt berechtigt, den Vertrag nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften anzufechten.

9.    ZAHLUNGSMODALITÄTEN, EIGENTUMSVORBEHALT
Dem Kunden stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei Bestellprozessen ausserhalb des Onlineshops erfolgt die Zahlung auf branchenüblich vereinbarte Art und Weise.
Bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum der EMU Metering.

10.    SACHMÄNGEL
Sachmängelansprüche - gleich welcher Ursache - verjähren nach 24 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels.
Der Kunde hat erkannte Sachmängel gegenüber der EMU Metering unverzüglich zu rügen.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach der Lieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel sowie unsachgemässer Installation oder Inbetriebnahme entstanden sind. Sie bestehen ebenfalls nicht auf Grund besonderer äusserer Einflüsse sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Gleiches gilt im Falle der unsachgemässen Öffnung der Produkte insbesondere bei Verplombungen. Werden von Kunden oder Dritten Öffnung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, erlöschen sofort und automatisch sämtliche Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Haftungs- und Sachmängelansprüche für diese Produkte sowie die daraus entstehenden Folgen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen vom Kunden höchstens in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Ein derartiger Rückbehalt kann nur gemacht werden wenn eine schriftliche Mängelrüge abgegeben wurde, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht ist die EMU Metering berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der EMU Metering unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag. Dazu ist der EMU Metering Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Im Falle der Nacherfüllung trägt die EMU Metering die hierfür erforderlichen Arbeits- und Materialkosten. Distanzabhängige Aufwendungen wie z. B. Transport- und Wegkosten trägt die EMU Metering maximal bis zum Geschäftssitz des Kunden. Soweit sich bei der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen dadurch erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Kunden verbracht worden ist – was erhöhte Aufwendungen bedeutet - hat der Kunde die erhöhten Aufwendungen zu tragen. Die EMU Metering ist berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn der Kunde trotz der Aufforderung durch die EMU Metering nicht schriftlich die Übernahme der erhöhten Aufwendungen bestätigt. Die erhöhten Aufwendungen hat der Kunde auch im Falle der Selbstvornahme zu tragen – Entschädigungsansprüche sind wegbedungen. Dies alles gilt auch für den Umfang des Rückgriffsanspruchs vom Kunden gegenüber der EMU Metering.
Ist die Nacherfüllung mittels Ersatzlieferung erfolgt so ist der Kunde verpflichtet, die ursprüngliche Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen an EMU Metering zurückzuschicken. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Etwaige Schadensersatzansprüche behält sich EMU Metering vor.
Die Behebung von Sachmängeln - die nach Ablauf von 24 Monaten ab Lieferung gemeldet werden - kann bei entsprechendem Auftrag vom Kunden durch Reparatur von EMU Metering erbracht werden. Ansprüche aus dieser Werkleistung beziehen sich lediglich auf die reparierten bzw. ausgetauschten Bauelemente oder Baugruppen und verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.
Der Kunde unterstützt die EMU Metering bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesonders auftretende Probleme konkret beschreibt, die EMU Metering umfassend und zeitnah informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gibt. Der Kunde wird der EMU Metering unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel vorliegt. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterliegt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für die Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der EMU Metering zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen der EMU Metering zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

11.    GEWÄHRLEISTUNG, REPARATUR UND HAFTUNGSBEGRENZUNG
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Werden von Kunden oder Dritten Produkte der EMU Metering geöffnet oder verändert oder werden vermeidliche Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, erlöschen sofort und automatisch sämtliche Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Haftungs- und Sachmängelansprüche für diese Produkte.
Jeder im Rahmen von Gewährleistung und/oder als Reparaturauftrag erfolgten Rücksendung an EMU Metering ist sowohl ein Rücksendeschein als auch eine konkrete detaillierte Fehlerbeschreibung beizulegen.
Sendet der Kunde im Rahmen der Gewährleistung bzw. als Reparaturauftrag Produkte an die EMU Metering zurück, ohne dass die Sendung vorab angekündigt war und ohne dass der Sendung ein Rücksendeschein/Fehlerbeschreibung beiliegt ist die EMU Metering berechtigt, gegenüber dem Kunden im angemessenen Rahmen Lagerhaltungskosten zu erheben. Erklärt sich ein Kunde auch binnen einer angemessenen Frist nicht zu erfolgter Sendung, kann EMU Metering die Sendung auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.
Sendet der Kunde im Rahmen der Gewährleistung bzw. als Reparaturauftrag Produkte an die EMU Metering zurück, wird EMU Metering anhand der mitgesandten Fehlerbeschreibung diese auf eigene Kosten verifizieren und analysieren. Kann dabei kein Fehler/Defekt am Produkt festgestellt werden ist EMU Metering berechtigt, dem Kunden die Aufwände für Verifikation/Analyse sowie Rücksendung der Produkte in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt bei natürlicher Abnutzung der Produkte oder bei Schäden, die nach der Lieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel sowie unsachgemässer Installation oder Inbetriebnahme entstanden sind.
Ausserhalb der Gewährleistungsfrist erfolgte Reparaturen und anschliessende Rücksendungen werden von der EMU Metering gemäss Aufwand in Rechnung gestellt.
Rückgriffansprüche des Kunden gegenüber EMU Electronic AG bestehen nur insoweit, als dass der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und diese AGB's hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
EMU Metering haftet für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch EMU Metering oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EMU Metering beruhen. Ausserdem haftet EMU Metering auch für fahrlässige Pflichtverletzungen, soweit diese eine wesentliche Vertragspflicht betreffen - also eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut und vertrauen darf. Der Schadenersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben, bei Mängeln nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des jeweiligen Produkts oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von EMU Metering ausgeschlossen. Soweit die Haftung für die EMU Metering ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung wegen durch elektro-magnetische Felder verursachte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit dem Kunden gemäss diesen AGB Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung. Gleiches gilt für Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Massnahmen zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Etwaige Herstellergarantien unterliegen ausschliesslich den Bedingungen des Herstellers und begründen keinerlei Ansprüche des Kunden gegenüber der EMU Metering. Dies gilt auch, wenn die EMU Metering in Garantiefällen Unterstützung bei der Abwicklung bietet.

12.    INFORMATIONSPFLICHT
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen könnten.

13.    ZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN
Für alle Zeichnungen und Entwürfe behalten sich die EMU Metering bzw. deren Lieferwerke das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der EMU Metering weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie an die EMU Metering zurückzugeben und von allen Datenträgern zu löschen. EMU Metering ist berechtigt, eine schriftliche Bestätigung dieser Löschung zu verlangen.

14.    VERRECHNUNG VON FORDERUNGEN
Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche des Kunden mit Gegenforderungen der EMU Metering bedarf der vorgängigen Vereinbarung der Parteien.

15.    ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Vereinbarung in Textform (schriftlich oder per E-Mail). Auf dieses Formerfordernis kann nicht verzichtet werden.

16.    GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ
Die Vertragsparteien verpflichten sich alle nicht offenkundigen Informationen - welche den Geschäftsbetrieb der anderen Vertragspartei und/oder die von ihr angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen betreffen und ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden - als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
Der Kunde macht die ihm anvertrauten Geschäftsgeheimnisse der EMU Metering oder derer Lieferanten nur den eigenen Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, welche den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er bestätigt, dass diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Geschäftsgeheimnisse informiert wurden und verpflichtet Dritte, denen sie mit Zustimmung der EMU Metering überlassen werden, schriftlich zur Einhaltung dieser Geheimhaltungsvereinbarung.
Die EMU Metering verarbeitet die zur Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die EMU Metering darf den Kunden als Referenzkunden benennen. Der Kunde hat in Bezug auf die Referenzangabe ein Widerrufsrecht.
Grundsätzlich benötigt und bearbeitet die EMU Metering keine personenbezogenen Daten. Lediglich im Rahmen von Wartungsarbeiten besteht die Möglichkeit, dass die EMU Metering Zugang zu personenbezogene Daten hat. Die EMU Metering benötigt und bearbeitet auch in diesem Fall keine personenbezogenen Daten. Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

17.    RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL, KULANZ
Die Rechtsbeziehungen zwischen EMU Metering und dem Kunden regeln sich ausschliesslich nach materiellem deutschem Recht. Daneben sind zwingende Regelungen des Rechts des Staates anwendbar - in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat - wenn der Kunde einen Kaufvertrag abschliesst, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag).
Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf "Contracts for the International Sale of Goods" (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 99084 Erfurt/Deutschland. EMU Metering ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen ist EMU Metering weder bereit noch verpflichtet.
Eine eventuelle rechtliche Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt den sonstigen Teil des Vertrages nicht.
Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden verletzt und unternimmt EMU Metering nicht unmittelbar etwas dagegen, so stellt dies unter keinem Gesichtspunkt einen Verzicht dar sondern allenfalls eine Kulanzleistung. EMU Metering bleibt damit weiterhin berechtigt, von sämtlichen Rechten gegenüber dem Kunden bei einer erneuten Verletzung Gebrauch zu machen: Gewohnheitsrecht wird ausdrücklich wegbedungen.